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   BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01   

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https://dejure.org/2002,4511
BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01 (https://dejure.org/2002,4511)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2002 - VII R 5/01 (https://dejure.org/2002,4511)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - VII R 5/01 (https://dejure.org/2002,4511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zölle - Hauptzollamt - Warenexport - Rindfleisch - Ausfuhrerstattung - EU-Zollgebiet

  • Judicialis

    BGB § 195; ; MOG § 11; ; MOG § 10 Abs. 1; ; MOG § 10 Abs. 3; ; MOG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; VwVfG § 48 Abs. 2; ; VwVfG § 48 Abs. 3; ; VwVfG § 48 Abs. 4; ; VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MOG § 11, VO (EWG) Nr 885/68 Art 4, VO (EWG) Nr 885/68 Art 6, VO (EWG) Nr 2730/93 Art 20, VwVfG § 48
    Ausfuhrerstattung; Rückforderung; Vertrauensschutz; Vorfinanzierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
    Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung ist es danach --anders als die Klägerin meint-- wesentlich, dass die durch eine solche Erstattung bezuschussten Erzeugnisse tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen, um dort vermarktet zu werden (vgl. EuGH, Urteile vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, EuGHE 1993, I-1701, und vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759).

    Denn sie hat die begründeten Zweifel, die nach der Beweiswürdigung durch das FG daran bestehen bleiben, dass das ausgeführte Rindfleisch den Markt des Bestimmungslandes Mauritius erreicht hat, nicht ausräumen können (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-1701).

    Bei Zweifeln können weitere Dokumente verlangt (Art. 20 Abs. 4 VO Nr. 2730/79) und kann gegebenenfalls die durch die Vorlage der Dokumente begründete Vermutung durch andere Tatsachen widerlegt werden (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-1701).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
    Aus den Ausführungen des EuGH in den von der Klägerin in diesem Zusammenhang bemühten Urteilen vom 17. Oktober 2000 Rs. C-114/99 (EuGHE 2000, I-8823) und vom 14. Dezember 2000 Rs. C-110/99 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 2001, 92), nach denen es für die Zahlung der Ausfuhrerstattung ausreicht, wenn das Erzeugnis das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen hat und keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen, ist im Streitfall nichts zu Gunsten der Klägerin zu entnehmen.
  • BFH, 01.02.2001 - VII B 139/00

    Hauptzollamt - Ausfuhrerstattung - Kontrollexemplar - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
    Deshalb greift die Regelung des § 11 MOG im Falle der Vorfinanzierung noch nicht ein, vielmehr entfaltet sie ihre Wirkung erst mit der endgültigen Gewährung der Ausfuhrerstattung, d.h. im Streitfall der Freigabe der Sicherheiten durch Bescheid des HZA vom 29. November 1988 (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2001 VII B 139/00, BFH/NV 2001, 947).
  • EuGH, 17.10.2000 - C-114/99

    Roquette Frères

    Auszug aus BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
    Aus den Ausführungen des EuGH in den von der Klägerin in diesem Zusammenhang bemühten Urteilen vom 17. Oktober 2000 Rs. C-114/99 (EuGHE 2000, I-8823) und vom 14. Dezember 2000 Rs. C-110/99 (Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 2001, 92), nach denen es für die Zahlung der Ausfuhrerstattung ausreicht, wenn das Erzeugnis das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen hat und keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen, ist im Streitfall nichts zu Gunsten der Klägerin zu entnehmen.
  • EuGH, 16.12.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

    Auszug aus BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01
    Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung ist es danach --anders als die Klägerin meint-- wesentlich, dass die durch eine solche Erstattung bezuschussten Erzeugnisse tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen, um dort vermarktet zu werden (vgl. EuGH, Urteile vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, EuGHE 1993, I-1701, und vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759).
  • BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06

    Rückforderungsansprüche des Zolls wegen illegaler Fleischexporte in den Irak sind

    Insbesondere habe sich der Bundesfinanzhof nur in dem Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01 (BFH/NV 2002, 1189) beiläufig dazu geäußert, dass er die Ansicht des dort angefochtenen Urteils, § 195 BGB a.F. sei auf die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen entsprechend anzuwenden, für zutreffend halte, aber schon in seinem Vorabentscheidungsersuchen Zweifel daran geäußert, ob eine solche Anwendung mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere dem Gebot vereinbar sei, nach angemessener Zeit Rechtsfrieden zu gewähren.

    Der erkennende Senat hat die dem folgende Ansicht des Urteils des FG Hamburg in seinem Urteil in BFH/NV 2002, 1189 bereits beiläufig als zutreffend bezeichnet.

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

    Der erkennende Senat hat die dem folgende Ansicht des Urteils des FG Hamburg in seinem Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01 (BFH/NV 2002, 1189) bereits beiläufig als zutreffend bezeichnet.
  • BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

    Der erkennende Senat hat die dem folgende Ansicht des Urteils des FG Hamburg in seinem Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01 (BFH/NV 2002, 1189) bereits beiläufig als zutreffend bezeichnet.
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Der Bundesfinanzhof hat zwar in seiner hierauf ergangenen Revisionsentscheidung vom 07.05.2002 (VII R 5/01) in einem obiter dictum bemerkt, zwar sei die Klägerin in ihrer Revision auf die Ausführungen des Finanzgerichts nicht eingegangen, mit denen es die Verjährung des Rückforderungsanspruchs verneint habe, so dass sich der Senat darauf beschränken könne, dass er die Ausführungen des Finanzgerichts insoweit für zutreffend halte.
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 188/09

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt;

    Diese Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 27.03.2007, VII R 22/06) erklärt sich vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem beklagten Hauptzollamt für die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen infolge von Unregelmäßigkeiten die vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 begangen wurden nach dem bis zum Ende des Jahres 2001 geltenden § 195 BGB (im Folgenden: BGB a.F.) eine Dreißig-Jahres-Frist zur Verfügung steht (vgl. BFH, Vorabentscheidungsersuchen vom 27.03.2007, VII R 22/06, [...]; Urteil vom 07.05.2002, VII R 5/01, [...]).

    Dieser vom Bundesfinanzhof weder in dem Vorabentscheidungsersuchen vom 27.03.2007 (VII R 22/06, [...]) noch in seinem Urteil vom 07.05.2002 (VII R 5/01, [...]) näher begründeten Rechtsauffassung vermag sich der erkennende Senat jedoch nicht anzuschließen.

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 189/09

    Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch eines Hauptzollamtes bezüglich einer

    Diese Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 27.03.2007, VII R 22/06) erklärt sich vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem beklagten Hauptzollamt für die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen infolge von Unregelmäßigkeiten die vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 begangen wurden nach dem bis zum Ende des Jahres 2001 geltenden § 195 BGB (im Folgenden: BGB a.F.) eine Dreißig-Jahres-Frist zur Verfügung steht (vgl. BFH, Vorabentscheidungsersuchen vom 27.03.2007, VII R 22/06, [...]; Urteil vom 07.05.2002, VII R 5/01, [...]).

    Dieser vom Bundesfinanzhof weder in dem Vorabentscheidungsersuchen vom 27.03.2007 (VII R 22/06, [...]) noch in seinem Urteil vom 07.05.2002 (VII R 5/01, [...]) näher begründeten Rechtsauffassung vermag sich der erkennende Senat jedoch nicht anzuschließen.

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Ist dies wie im Streitfall durch den Bescheid vom 16. Oktober 1989 geschehen, so ist Rechtsgrundlage für die Rückforderung der Ausfuhrerstattung nicht mehr Art. 23 VO Nr. 3665/87, sondern --mangels einer zum maßgebenden Zeitpunkt bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsgrundlage-- § 10 Abs. 1 MOG, weil die Ausfuhrerstattung mit der Freigabe der Sicherheit als endgültig gezahlt anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01, BFH/NV 2002, 1189).
  • FG Hamburg, 23.06.2009 - 4 K 80/09

    Keine Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a.F. im

    Diese Antwort des Europäischen Gerichtshofs auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 27.3.2007, VII R 22/06) erklärt sich vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dem beklagten Hauptzollamt für die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen infolge von Unregelmäßigkeiten die vor Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 begangen wurden nach dem bis zum Ende des Jahres 2001 geltenden § 195 BGB (im Folgenden: BGB a.F.) eine Dreißig-Jahres-Frist zur Verfügung steht (vgl. BFH, Vorabentscheidungsersuchen vom 27.3.2007, VII R 22/06, [...]; Urteil vom 7.5.2002, VII R 5/01, [...]).

    Dieser vom Bundesfinanzhof weder in dem Vorabentscheidungsersuchen vom 27.3.2007 (VII R 22/06, [...]) noch in seinem Urteil vom 7.5.2002 (VII R 5/01, [...]) näher begründeten Rechtsauffassung vermag sich der erkennende Senat jedoch nicht anzuschließen.

  • BFH, 07.07.2009 - VII R 45/06

    Verjährung der Rückforderung von aufgrund einer Unregelmäßigkeit gewährter

    Der erkennende Senat hat die dem folgende Ansicht des Urteils des FG Hamburg in seinem Urteil vom 7. Mai 2002 VII R 5/01 (BFH/NV 2002, 1189) bereits beiläufig als zutreffend bezeichnet.
  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 181/03

    Ausfuhrerstattung: Verjährung der Ausführerstattungs-Rückforderungsansprüche

    Es liegt keine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) zum Urteil des FG Hamburg vom 22. November 2000, IV 835/87 und zur dieses Urteil bestätigenden Entscheidung des BFH vom 7. Mai 2002, VII R 5/01 vor.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05

    Anspruch eines Begünstigten gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung auf

  • BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05

    Zoll-/Gemeinschaftsrecht: Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 169/03

    Verjährung der Ausfuhrerstattungs-Rückforderungsansprüche

  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97

    Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme

  • FG Hamburg, 01.03.2007 - 4 K 185/06

    Ausfuhrerstattung/Prozessrecht: Prozesszinsen bei allgemeiner Leistungsklage

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03

    Verjährung der Ausführerstattungs-Rückforderungsansprüche

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